- Kapitel 12
Adoption
Absatz 1
All denen, die gerechtfertigt sind, gewährte Gott in seinem und um seines einzigen Sohnes Jesu Christi willen, dass sie an der Gnade der Kindschaft teilhaben,1 durch die sie in die Schar der Kinder Gottes aufgenommen werden und deren Freiheiten und Vorrechte genießen,2 seinen Namen tragen,3 den Geist der Kindschaft empfangen,4 freimütigen Zugang zum Thron der Gnade haben, „Abba, Vater“ rufen können,5 von ihm Erbarmen,6 Schutz,7 Fürsorge8 und Züchtigung wie von einem Vater erfahren,9 doch werden sie niemals verstoßen,10 vielmehr sind sie auf den Tag der Erlösung hin versiegelt11 und empfangen als Erben die Verheißungen des ewigen Heils.12
1 Eph 1,5; Gal 4,4-5.
2 Joh 1,12; Röm 8,17.
3 2 Kor 6,18; Offb 3,12.
4 Röm 8,15.
5 Gal 4,6; Eph 2,18.
6 Ps 103,13.
7 Spr 14,26.
8 1Petr 5,7.
9 Hebr 12,6.
10 Jes 54,8-9; Klgld 3,31.
11 Eph 4,30.
12 Hebr 1,14; 6,12.