Der freie Wille

Absatz 1

Gott hat den Willen des Menschen mit der natürlichen Freiheit und Fähigkeit dazu versehen, nach seiner eigenen Wahl zu handeln, die nicht aufgezwungen noch durch irgendeinen Zwang der Natur dazu bestimmt ist, Gutes oder Böses zu tun.1

1 Mt 17,12; Jak 1,14; 5 Mose 30,19.

Absatz 2

In seinem Stand der Unschuld besaß der Mensch die Freiheit und Fähigkeit dazu, das zu wollen und zu tun, was vor Gott gut und wohlgefällig ist,2 er war aber nicht darauf festgelegt, so dass er davon abfallen konnte.3

2 Pred 7,29. 

3 1 Mose 3,6.

Absatz 3

Durch seinen Fall in einen Stand der Sünde, hat der Mensch jegliche Willensfähigkeit zu etwas geistlich Gutem, das mit der Erlösung verbunden ist, verloren,4 so dass ein natürlicher Mensch — der gegenüber diesem Guten völlig abgeneigt und tot in Sünde ist5 — unfähig dazu ist, sich durch seine eigene Kraft selbst zu bekehren oder sich selbst darauf vorzubereiten.6

4 Röm 5,6; 8,7.

5 Eph 2,1.5.

6 Tit 3,3-5; Joh 6,44.

Absatz 4

Wenn Gott einen Sünder bekehrt und ihn in den Stand der Gnade versetzt, befreit er ihn von der natürlichen Knechtschaft unter die Sünde7 und macht ihn allein durch seine Gnade dazu fähig, frei das zu wollen und zu tun, was geistlich gut ist;8 jedoch so, dass er wegen seiner bleibenden Verdorbenheit weder vollkommen noch ausschließlich das will, was gut ist, sondern er auch das will, was böse ist.9

7 Kol 1,13; Joh 8,36.

8 Phil 2,13.

 9 Röm 7,15.18-19.21.23.

Absatz 5

 Der Wille des Menschen ist erst im Stand der Herrlichkeit vollkommen und unwandelbar frei, allein das Gute zu wollen.10

10 Eph 4,13.