- Kapitel 25
Die Ehe
Absatz 1
Eine Ehe besteht zwischen einem Mann und einer Frau. Weder ist es irgendeinem Mann gestattet, gleichzeitig mehr als eine Frau, noch irgendeiner Frau, gleichzeitig mehr als einen Mann zu haben.1
1 1 Mose 2,24; Mal 2,15; Mt 19,5-6.
Absatz 2
Die Ehe ist zur gegenseitigen Hilfe von Mann und Frau bestimmt,2 zur Vermehrung der Menschheit durch legitime Nachkommen3 und zur Vermeidung von Unreinheit.4
2 1 Mose 2,18.
3 1 Mose 1,28.
4 1 Kor 7,2.9.
Absatz 3
Allen Menschen, die in der Lage sind, zurechnungsfähig ihre Einwilligung zu geben, ist es erlaubt zu heiraten.5 Doch ist es die Pflicht der Christen, die Ehe im Herrn zu schließen.6 Daher sollen diejenigen, die sich zur wahren Religion bekennen, nicht mit Ungläubigen oder Götzendienern die Ehe eingehen, noch sollen Gottesfürchtige unter fremdartigem Joch gehen, indem sie solche heiraten, die ein gottloses Leben führen oder an verdammenswerten Irrlehren festhalten.7
5 Hebr 13,4; 1 Tim 4,3.
6 1 Kor 7,39.
7 Neh 13,25-27.
Absatz 4
Eine Ehe darf nicht zwischen den Graden von Blutsverwandtschaft oder Verschwägerung bestehen, die im Wort verboten sind.8 Auch kann keine solch blutschänderische Ehe durch irgendein menschliches Gesetz oder durch das beiderseitige Einverständnis der Partner jemals rechtmäßig werden, so dass diese Personen wie Mann und Frau zusammenleben dürften.9
8 Lev 18.
9 Mk 6,18; 1 Kor 5,1.