- Kapitel 28
Taufe und Abendmahl
Absatz 1
Taufe und Abendmahl sind Anordnungen von ausdrücklichem und oberstem Recht, die vom Herrn Jesus, dem einzigen Gesetzgeber, festgelegt worden sind, damit sie in seiner Gemeinde bis ans Ende der Welt durchgeführt werden.1
1 Mt 28,19-20; 1 Kor 11,26.
Absatz 2
Diese heiligen Verordnungen dürfen nur von solchen verwaltet werden, die dafür geeignet und nach dem Befehl Christi dazu berufen worden sind.2
2 Mt 28,19; 1 Kor 4,1.