Antwort: Das vierte Gebot verbietet das Unterlassen oder die nachlässige Erfüllung der geforderten Pflichten1 und die Entheiligung des Tages durch Müßiggang2 oder das Tun dessen, was an sich sündhaft ist3, oder durch unnötige Gedanken, Worte oder Werke in Bezug auf weltliche Beschäftigungen und Vergnügungen4.